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   VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15   

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https://dejure.org/2016,7329
VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15 (https://dejure.org/2016,7329)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2016 - 10 S 1901/15 (https://dejure.org/2016,7329)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2016 - 10 S 1901/15 (https://dejure.org/2016,7329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer schnellen und wirksamen Gefahrenabwehr bei einem dringenden bodenschutzrechtlichen Sanierungserfordernis; Notwendigkeit einer auf Grundlage der bodenschutzrechtlichen Generalklausel für eine Altlast gegenüber einer sanierungspflichtigen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 3 S 1 BBodSchG, § 4 Abs 3 S 2 BBodSchG, § 10 Abs 1 S 1 BBodSchG, § 16 Abs 2 BBodSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG
    Gefahrenabwehr im bodenschutzrechtlichen Verfahren - Rückbau einer Bike-Cross-Anlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglose Beschwerde; Bodenschutz; Altlast; bodenschutzrechtliche Generalklausel; Konzentrationswirkung; Sicherungsmaßnahme; vorbereitende Nebenmaßnahmen; Vorlage Standsicherheitsnachweis; Vorlage artenschutzrechtliches Gutachten

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit einer schnellen und wirksamen Gefahrenabwehr bei einem dringenden bodenschutzrechtlichen Sanierungserfordernis; Notwendigkeit einer auf Grundlage der bodenschutzrechtlichen Generalklausel für eine Altlast gegenüber einer sanierungspflichtigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Boden kontaminiert: Rückbau einer Bike-Cross-Anlage zumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßiger Rückbau einer auf einer Altlast angelegten Bike-Cross-Anlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßiger Rückbau einer auf einer Altlast angelegten Bike-Cross-Anlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Boden kontaminiert: Rückbau einer gesamten Bike-Cross-Anlage zumutbar? (IBR 2016, 423)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 535
  • VBlBW 2016, 434
  • DÖV 2016, 578
  • BauR 2016, 1219
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angeordneten Gefahrenabwehrmaßnahme kommt es daher maßgeblich darauf an, ob die mit der Gefahrenabwehr betraute Behörde prognostisch im Zeitpunkt ihres Handelns vernünftiger Weise davon ausgehen konnte, dass durch die festgelegte Maßnahme ein wesentlicher Beitrag zur Gefahrenabwehr geleistet werden kann; dabei ist auch zu berücksichtigen, wem welche Aufgaben oder Pflichten rechtlich zugeschrieben sind (sog. Primärebene; vgl. Senatsurteile vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455 und vom 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - UPR 2012, 231; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431; Würtenberger/Heckmann a.a.O. Rn. 523).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15
    Die Handlungsmöglichkeiten der Behörde sind gleichwohl nicht unbegrenzt; sie werden mit dem Verweis auf die "notwendigen Maßnahmen" durch den rechtsstaatlich und grundrechtlich fundierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingegrenzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.04.2015 - 7 B 9.14 - NVwZ-RR 2015, 566).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur bei unbekanntem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angeordneten Gefahrenabwehrmaßnahme kommt es daher maßgeblich darauf an, ob die mit der Gefahrenabwehr betraute Behörde prognostisch im Zeitpunkt ihres Handelns vernünftiger Weise davon ausgehen konnte, dass durch die festgelegte Maßnahme ein wesentlicher Beitrag zur Gefahrenabwehr geleistet werden kann; dabei ist auch zu berücksichtigen, wem welche Aufgaben oder Pflichten rechtlich zugeschrieben sind (sog. Primärebene; vgl. Senatsurteile vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455 und vom 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - UPR 2012, 231; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431; Würtenberger/Heckmann a.a.O. Rn. 523).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05

    Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15
    Die Antragstellerin ist aufgrund ihrer materiellen Sanierungspflicht, die sich unmittelbar aus § 4 Abs. 3 BBodSchG ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 - BVerwGE 126, 1), auch ohne behördliches Tätigwerden verpflichtet, die hier dringend erforderliche Sanierung durchzuführen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09

    Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Vorgabe von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angeordneten Gefahrenabwehrmaßnahme kommt es daher maßgeblich darauf an, ob die mit der Gefahrenabwehr betraute Behörde prognostisch im Zeitpunkt ihres Handelns vernünftiger Weise davon ausgehen konnte, dass durch die festgelegte Maßnahme ein wesentlicher Beitrag zur Gefahrenabwehr geleistet werden kann; dabei ist auch zu berücksichtigen, wem welche Aufgaben oder Pflichten rechtlich zugeschrieben sind (sog. Primärebene; vgl. Senatsurteile vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455 und vom 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - UPR 2012, 231; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431; Würtenberger/Heckmann a.a.O. Rn. 523).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2007 - 7 LC 67/05

    Verpflichtung des Betreibers einer Ölheizung zur hydraulischen Sanierung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15
    Würde sich jedoch nachträglich ergeben, dass - anders als derzeit prognostiziert - das Sanierungsziel mit dem angeordneten Rückbau nicht, nicht vollständig oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann, wäre der Antragsgegner gehalten, seine Sanierungsanordnung vom 26.06.2015 noch vor Beginn der Bauarbeiten zu überprüfen und ggf. abzuändern (vgl. etwa OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    Die Standsicherheit gehört zu den grundlegenden Anforderungen des Baurechts zur Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit (vgl. auch § 3 Abs. 1 LBO; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.3.2016 - 10 S 1901/15 - VBlBW 2016, 434, juris Rn. 12).

    Der Nachweis der Standsicherheit für ein Bauvorhaben obliegt nach § 41 LBO dem Bauherrn, der den für sein Bauvorhaben erforderlichen Standsicherheitsnachweis vorzulegen hat (vgl. § 53 Abs. 1 Satz 1 LBO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 LBOVVO; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.3.2016 - 10 S 1901/15 - VBlBW 2016, 434, juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 10 S 3000/18

    Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks;

    Im Rahmen der - nachbarschützenden - Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 3 LBO kann der Nachbar gegenüber der Baurechtsbehörde einen Anspruch auf Prüfung der Standsicherheit und ggf. Einschreiten geltend machen, wobei bei nur geringfügigen Gefährdungen oder Beschädigungen, die auf eine unzureichende Standsicherheit zurückzuführen sind, ggf. vorrangig ein zivilrechtliches Vorgehen in Betracht zu ziehen ist (zum Ganzen vgl. Busch in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl., § 13 Rn. 1 ff.; Kukk in Spannowsky/Uechtritz, LBO, § 13 Überblick, Rn. 1 ff.; siehe auch Senatsbeschluss vom 21.03.2016 - 10 S 1901/15 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    (1) Die Tauglichkeit einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr beurteilt sich aus der ex ante-Sicht der handelnden Beamten; maßgeblich sind die bei Anordnung der Maßnahme erkennbaren Tatsachen und vorhandenen Erkenntnisse (vgl. Senat, Urt. v. 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, DVBl 1987, 153 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.03.2016 - 10 S 1901/15 -, juris Rn 8; BeckOK PolR BW/Kastner, 22. Ed. 17.1.2021, BWPolG § 5 Rn. 23;Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Aufl., Rn. 333; Würtenberger/Heckmann, PolR BW, 6. Aufl., Rn. 523).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 8 S 2440/18

    Sicherstellung von Standsicherheit der baulichen Anlage sowie der Tragfähigkeit

    Die Standsicherheit gehört zu den grundlegenden Anforderungen des Baurechts zur Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit (vgl. auch § 3 Abs. 1 LBO; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2016 - 10 S 1901/15 -, VBlBW 2016, 434 = juris Rn. 12; Sauter, LBO, Stand August 2017, § 13 Rn. 1).
  • VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung

    Die Standsicherheit gehört zu den grundlegenden Anforderungen des Baurechts zur Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit (vgl. auch § 3 Abs. 1 LBO; VGH Bad.-Württemberg, Beschl. v. 21.03.2016 - 10 S 1901/15 -, VBlBW 2016, 434 = juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei

    Zu berücksichtigen ist aber, dass bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen die Effektivität der Gefahrenabwehr ein leitender Gesichtspunkt ist, so dass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angeordneten Gefahrenabwehrmaßnahme maßgeblich darauf ankommt, ob die mit der Gefahrenabwehr betraute Behörde unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflichten auf der Primärebene prognostisch im Zeitpunkt ihres Handelns vernünftiger Weise davon ausgehen konnte, dass durch die festgelegte Maßnahme ein wesentlicher Beitrag zur Gefahrenabwehr geleistet werden kann (vgl. VGH BW, B. v. 21.3.2016 - 10 S 1901/15 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VG Sigmaringen, 05.10.2020 - 3 K 1501/19

    Nachbarschutz durch Bauvorschriften über die Tiefe der Abstandsflächen

    Die Standsicherheit gehört zu den grundlegenden Anforderungen des Baurechts zur Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit (vgl. auch § 3 Abs. 1 LBO; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.März2016 - 10 S 1901/15-, juris Rn. 12; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 13 Rn. 1).
  • VG Sigmaringen, 01.10.2018 - 5 K 4947/18

    Ist Standsicherheit der Nachbargebäude im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen?

    "Die Standsicherheit gehört zu den grundlegenden Anforderungen des Baurechts zur Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit (vgl. auch § 3 Abs. 1 LBO; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.3.2016 - 10 S 1901/15 - VBlBW 2016, 434).
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